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SCHWANGERSCHAFTS-

VORSORGE

Ab positivem Schwangeschaftstest übernehme ich die 4-, später dann 2-wöchentlichen Vorsorgeuntersuchungen, bei denen sicher gestellt wird, dass es Ihnen und Ihrem heranwachsenden Baby gut geht. Zu den regulär vorgesehenen drei Ultraschall-Untersuchungen (pro Trimenon ein Ultraschall) gehen Sie zum Gynäkologen.

Auf Grundlage der Mutterschaftsrichtlinien kontrolliere ich bei jeder Vorsorge:

- Wachstum der Gebärmutter durch Abtasten des Fundusstandes, ab 20.SSW Ausmessen der Gebärmutter

- Lage Ihres Babys

- kindliche Herztöne durch Hören mit Pinard Rohr oder Dopton

- Wassereinlagerungen und Krampfadern

- Blutdruck

- Urin-Stix

Außerdem führe ich alle notwendigen Blutuntersuchungen, Blutzucker-Test sowie auf Wunsch den Vaginalabstrich auf Beta Streptokokken durch.

Bei auffälligen Befunden jeglicher Art erfolgt eine Überweisung an Ihren Gynäkologen.

Da laut Mutterschaftsrichtlinien weder ein Routine-CTG noch eine regelmäßige vaginale Untersuchung vorgesehen sind, verzichte ich auf beides.

 

Zusätzlich zu den Vorsorge-Untersuchungen haben Sie  Anspruch auf Hilfe bei Beschwerden und Beratung durch eine Hebamme. Darüber hinaus ist es mir wichtig auch Ansprechpartner bei emotionalen Herausforderungen wie Angst vor der Geburt zu sein.

 

 

 

Ihre Rechte in Bezug auf Schwangerschaftsuntersuchungen durch eine Hebamme - herausgegeben durch den Deutschen Hebammenverband e.V. / Stand Juli 2016 (PDF)

Ab 01.01.2021 gilt die gesetzliche Neuregelung  zu Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Ultraschall ohne medizinische Indikation wird auf Grundlage der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ nicht mehr erlaubt sein. 

Schwagerschaftsvorsorge
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